Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wurde.
  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Verkaufsabschluss gilt erst dann als getätigt, wenn ein Auftrag des Käufers schriftlich von uns bestätigt wird.
  3. Sämtliche Preiserhöhungen bei den Nebenkosten eines Auftrages wie z.B. für Transporte, Versicherungen, Zoll und Steuern gehen zu Lasten des Käufers, wenn sie vor Ankunft der Güter am Bestimmungsort eingetreten sind.
  4. Liefertermine sind stets nur als Hinweis zu betrachten und somit unverbindlich.
  5. Regierungsmaßnahmen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Maschinenstörungen, Engpässe in der Material- oder Energieversorgung, Transportbehinderungen sowie alle andere Gründe, die die normale Fertigung oder die Verschiffung in Frage stellen könnten, gelten als „Höhere Gewalt“ und können uns, in unserer Wahl, zum Aufschub oder zur Aufhebung des Kaufvertrages veranlassen.
  6. Alle Güter werden auf Risiko des Käufers versandt, auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen.
  7. Der Käufer ist verpflichtet, die Güter bei Anlieferung anzunehmen und zu prüfen. Eventuelle Reklamationen sind uns unverzüglich mitzuteilen und brieflich innerhalb von 8 Tagen nach Anlieferung zu bestätigen. Weiterhin hat der Käufer unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die zu einer genauen Schadens-Feststellung führen sowie das Schadens-Ausmaß begrenzen.
  8. Für Güter, die anerkanntermaßen schadhaft sind, egal, ob der Schaden augenscheinlich oder verdeckt ist, wird in Verkäufer’s Wahl entweder kostenlos Ersatz geleistet oder eine teilweise bzw. volle Wertberichtigung vorgenommen.
  9. a) Das Waren-Risiko geht bei Anlieferung auf den Käufer über. Wir behalten uns aber vollständiges Eigentum an den Gütern bis zu deren völligen Bezahlung (wobei jeder Auftrag für sich zu betrachten ist) oder bis zum vorzeitigen Wieder-Verkauf oder auf den Anspruch aus solchem Erlös.
    b) Im Falle, dass unsere Güter entweder Bestandteil eines neuen Produkts oder in ein neues Produkt umgewandelt wurden, während sie sich noch unter unserem Eigentums-Vorbehalt befanden, gilt unser Eigentums-Vorbehalt für dieses Produkt dergestalt, als ob es sich ausschließlich um von uns gelieferte Ware handeln würde, und demgemäss soll dann Absatz a) so weit wie angemessen zum Tragen kommen.
  10. Von unserer Seite werden stets alle Anstrengungen unternommen, genau die bestellten Mengen zu liefern. Unsere Angebote schließen jedoch Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% ein, die entweder zusätzlich berechnet oder abgezogen werden.
  11. Obwohl wir ständig darum bemüht sind, ein Höchstmaß an Qualität sowohl auf der Material- als auch auf der Fertigungsseite einzuhalten, werden wir in keinem Fall eine Gewähr in irgendeiner Form dafür übernehmen, dass sich unsere Güter für irgendeinen bestimmten Verwendungszweck eignen, unbeschadet davon, ob der Empfänger uns Einzelheiten in Verbindung mit oder über die beabsichtigte Verwendung unserer Güter mitteilt.
  12. Für etwaige Ansprüche, die aus irgendwelchen Verlusten oder Schäden an Personen oder Sachen durch die Verwendung unserer Produkte entstehen könnten, übernehmen wir keinerlei Haftung irgendwelcher Art.
  13. Unsere Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeits-Datum zur Zahlung auf unser Bankkonto fällig. Verzugszinsen werden unmittelbar und ohne weitere Benachrichtigung sofort ab Fälligkeitsdatum berechnet. Der Zinssatz hierfür wird mit 4% über dem Leit-Zinssatz der Deutschen Bundesbank festgesetzt.
  14. Die Nicht-Begleichung einer Rechnung zum Fälligkeitstag gibt uns sowohl Anspruch zur Forderung auf Bezahlung aller noch ausstehenden (einschließlich der noch nicht fälligen) Beträge, als auch die Berechtigung, ohne weitere Umstände und ohne Präjudiz für zusätzliche Schadensansprüche, noch nicht gelieferte Aufträge zu stornieren oder aufzuschieben.
  15. Für unsere Verkäufe gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Bestehen, der Auslegung oder der Ausführung unserer Verkäufe ergeben könnten, fallen unter die Zuständigkeit Hamburger Gerichte. Es besteht Einverständnis darüber, dass wir uns das Recht vorbehalten, von dieser Regelung abzugehen, um eine Streitigkeit vor ein Gericht am Sitz des Käufers zu bringen.
  16. Für alle unsere grenzüberschreitenden Verkäufe sind die von der International Chamber of Commerce festgelegten Begriffsbestimmungen der internationalen Handelsbezeichnungen (Inco-Terms, in der Fassung von 2010) maßgebend.

    AMC AG
    Division Intercoat
    Stand: Januar 2010
Bild - Disclaimer-web Intercoat
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